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Das Recht des mittellosen Beschuldigten auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand
Das Recht auf Verteidigerbeistand ist eines der zentralen Beschuldigtenrechte. Damit auch mittellose Beschuldigte Verteidigerbeistand in Anspruch nehmen können, garantieren die Europäische Menschenrechtskonvention, die Grundrechtecharta und das Grundgesetz dem mittellosen Beschuldigten ein Recht auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand. In Deutschland wird das Recht auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand einfachgesetzlich durch das Institut der notwendigen Verteidigung gewährt, welches im Jahr 2019 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) ...

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